Trotz Coronalockerungen, die FFP2-Maskenpflicht besteht weiterhin in Zahnarztpraxen

Liebe Patienten, liebe Patientinnen,

wie Sie der Presse entnehmen konnten, wurden ab dem 31.01.23 erneute Lockerungen der Coronamaßnahmen beschlossen. Diese gelten jedoch nicht für die FFP2-Maskenpflicht in Zahn-/Arztpraxen. Hier gilt für die Patienten nach wie vor die Pflicht des Tragen einer FFP2-Maske.
Daher bitten wir Sie weiterhin diese beim Eintritt in unsere Zahnarztpraxis zu tragen.
Wenn Sie Ihre FFP2-Maske vergessen haben, können Sie an unserer Rezeption eine Solche für 1,00€ erwerben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Bleiben Sie gesund, wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihr Praxisteam